Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 6 U 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Erhebung und Verwertung von Zeugenaussagen über den Inhalt mitgehörter Telefongespräche; Möglichkeit einer konkludenten Einwilligung in das Mithören von Gesprächen; Pflichtverletzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft wegen ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
AktG § 89 Abs. 1 S. 1; ; AktG § 89 Abs. 5; ; AktG § 93 Abs. 3 Nr. 1; ; AktG § 93 Abs. 3 Nr. 8; ; AktG § 116
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aktienrechtlicher Regressanspruches gegen Aufsichtsratsmitglied wegen unzulässiger Verpfändung von Gesellschaftsguthaben durch Vorstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 24.09.2003 - 6 O 47/03
- OLG Brandenburg, 02.11.2004 - 6 U 153/03
- LG Neuruppin, 13.07.2005 - 6 O 47/03
- OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 6 U 105/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 02.11.2004 - 6 U 153/03
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteiles
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 6 U 105/05
Die erstinstanzlich vor Aufhebung und Zurückverweisung durch das Urteil des Senates vom 2.11.2004 (6 U 153/03) entstandenen außergerichtlichen Kosten des Klägers haben die Beklagten zu 1), 2) und 3) zur Hälfte zu tragen.Von den erstinstanzlich nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Urteil des Senates vom 2.11.2004 (6 U 153/03) entstandenen außergerichtlichen Kosten des Klägers haben die Beklagten zu 1), 2) und 3) 3/4 zu tragen.
c) Kosten des Berufungsverfahrens 6 U 153/03.
Die Kosten des Berufungsverfahrens 6 U 153/03 haben die Beklagten zu 1) und 2) zu tragen.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) hat der Senat durch Urteil vom 2.11.2004 (6 U 153/03) das Teilurteil des Landgerichts hinsichtlich dieser beiden Beklagten aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 6 U 105/05
Die Erhebung und Verwertung solcher Zeugenaussagen ist jedoch dann zulässig, wenn eine konkludente oder gar ausdrückliche Einwilligung des Gesprächspartners vorhanden ist (BVerfG…, Beschluss vom 10.6.2003, 1 BvR 2080/02, Rn. 6, BVerfG, Beschluss vom 9.10.2002, 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - zitiert nach Juris). - BVerfG, 10.06.2003 - 1 BvR 2080/02
Unzulässige Verwertung eines mitgehörten Telefonats im Zivilprozess
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 6 U 105/05
Die Erhebung und Verwertung solcher Zeugenaussagen ist jedoch dann zulässig, wenn eine konkludente oder gar ausdrückliche Einwilligung des Gesprächspartners vorhanden ist (BVerfG, Beschluss vom 10.6.2003, 1 BvR 2080/02, Rn. 6, BVerfG, Beschluss vom 9.10.2002, 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - zitiert nach Juris).